
Förderungen Bundesweit für Privatpersonen und Betriebe
Bundesweite Investitionsförderung für Klein-Anlagen (bis 5 kW) und Gemeinschaftsanlagen (bis 50 kW)
Die Klima- und Energiefonds-Förderung 2019 wurde am 1. März 2019 gestartet.
Gefördert werden PV-Anlagen (Private und Betriebe). Der Investitionszuschuss ist für die ersten 5 kWp einer Anlagen erhältlich.
Die PV-Anlage an sich kann größer erreichtet werden.
Förderbudget: 4,3 Millionen Euro
Förderstart: 1. März 2019
Förderende: 30. November 2019 (bzw. so lange das Budget reich)
Förderpauschale für Klein- bzw. Einzelanlagen (bis 5 kWp)
Die ersten 5 kWp einer Kleinanlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
Gefördert wird mit:
- 250 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 350 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Förderpauschale für Gemeinschaftsanlagen (bis 50 kWp)
Gemeinschaftsanlagen werden bis zu einer max. Anlagengröße von 50 kW gefördert.
Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten müssen die Gemeinschaftsanlage betreiben.
Jeder Beteiligte muss einen separaten Förderantrag stellen mit max. 5 kWp/Antrag; Gefördert wird mit:
- 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Wichtiges zur Antragstellung
- Registrierung ab 1. März 2019 möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch längstens bis 30. November 2019
- Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung
- Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen.
- Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Antrag; max. 50 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.
- Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)
- Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
- Anträge, bei denen die PV-Module vor dem 1. März geliefert wurden, können nicht gefördert werden.
- Weitere Details zur Förderung finden Sie im Förderleitfaden 2019
Ihr Weg zur Förderung
- Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
- Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
- Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
- Antragstellung (online, 2. Schritt)
Förderung Land- und Forstwirtschaft
Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft
Die Förderung startete am 16. September 2019 und läuft bis 20. November 2020 durchgehend, sofern Budgetmittel verfügbar sind.
Förderbudget: 6 Millionen Euro
Investförderung für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 50 kW.
Investförderung für Stromspeicher in der Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage).
Förderpauschale – Photovoltaik
- 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)
- 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)
Förderpauschale – Stromspeicher
- 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
Ihr Weg zur Förderung
- Vorbereitung der Dokumente
- Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)
- Beurteilung & Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC
- Errichtung der Anlage (6 Monate nach Genehmigung)
- Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung
- Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
- Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
- Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
- Antragstellung (online, 2. Schritt)